«Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten dafür allerdings nicht, das müssten Sie also aus eigener Tasche zahlen»: Fällt in der Arztpraxis dieser Satz, geht es um eine individuelle Gesundheitsleistung, kurz: IGeL. Es gibt zwei Formen dieser Angebote, wie die Verbraucherzentrale erklärt: Erstens: Leistungen, die nicht medizinisch notwendig sind, also weder zur Behandlung noch zur Früherkennung von Krankheiten dienen. Daher sind sie keine Kassenleistungen. Dazu zählen zum Beispiel sportmedizinische Untersuchungen, Tattooentfernungen, Paartherapien oder Reiseimpfungen.Zweitens: Leistungen, die der Arzt oder die Ärztin ohne ...